Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grundlage eines Vertragsverhältnisses ist der dementspechende Veranstaltungsvertrag, in welchem die vereinbarten Leistungen sowie die Bezahlung
schriftlich festgehalten sind ebenso wie ergänzend diese AGB sofern im Vertrag zur Veranstaltung keine hiervon abweichende oder zusätzliche Regelung
vereinbart wurde. Die erstellten Angebote von Hot-Show-Events sind freibleibend. Ein Auftrag kommt auf der Grundlage eines mündlichen
geschlossenen Vertrages oder auf Grundlage eines Kostenvoranschlages zustande. Ein Auftrag eines Auftraggebers gilt erst durch eine schriftliche
Bestätigung von Hot-Show-Events als angenommen. Der jeweilige Auftraggeber gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Hot-Show-Events mit der unverzüglichen
Durchführung der vereinbarten Leistung, das heißt vor Ablauf der etwaig eintretenden Widerrufsfrist beginnt. Ein eventuell
zustehendes Widerrufsrecht erlischt dadurch gemäß § 312d Absatz 3 Ziffer 2 BGB.
Für die ordnungsgemäße Absicherung der gebuchten Künstler/innen durch qualifiziertes Personal gegen eventuelle Übergriffe jeglicher Art von Gästen und/oder sonstigen
Personen in seiner Obliegenschaft während der jeweiligen Veranstaltung ist der Auftraggeber verantwortlich. Das jeweilige Personal muss den Aufgaben
zur Gewährleistung der Sicherheit der gebuchten Künstler/innen vom Verantwortlichen für diese Veranstaltung in jedweder Form gewachsen und autorisiert
sein. Kann der Veranstalter dies nicht sicherstellen, stellt Hot-Show-Events entgeldpflichtig geeignetes Personal zur Verfügung.
Hot-Show-Events unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Auftraggebern. Gewerbliche Auftraggeber erhalten eine Rechnung nach § 19 Absatz 2 UStG.
(MwSt ausweisbar). Abgerechnet wird im Regelfall am Veranstaltungsort mit der/dem zur Abrechnung berechtigte/n Künstlerin/en bzw Küstler/n.
Spätestens 30 (dreißig) Tage nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug.
Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent per Anno über dem aktuellen Basiszinssatz der europ. Zentralbank gelten als vereinbart. Zudem sind sämtliche sonstigen
Aufwendungen und Kosten, die mit einem etwaigen Zahlungsverzug verbunden sind, wie beispielsweise zu der zweckentsprechenden Rechtverfolgung
aufgelaufene Mahngebühren sowie Eintreibungskosten bis zu der aktuellen gesetzlichen Höchstgrenze vom Auftraggeber zu ersetzen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungrechtes darf seitens des Auftraggebers auschließlich mit unbestrittenen und rechtskräftig gerichtlich bereits festgestellten Forderungen
erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine Privatperson, so ist Hot-Show-Events dem Vertrag für die Veranstaltung entsprechend lediglich Vertragsmittler. Somit wird
dem Auftragggeber keine Rechnung von Hot-Show-Events ausgestellt, sondern er rechnet selbst mit dem/den Künstler/n ab. In dem Fall obliegt die Rechnungslegung dem Künstler.
Hot-Show-Events gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Veranstaltung. Wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson
handelt dann lediglich die Künstler-Vermittlung. Der Auftraggeber muss Beanstandungen sofort während der laufenden Veranstaltung mündlich
äußern, und für den Fall dass die Beanstandung aufrechterhalten wird, jene spätestens innerhalb 3 Tagen schriftlich mit einer Begründung zu
wiederholen. Wenn die Reklamationen rechtzeitig und berechtigt erfolgen steht dem beanstandenen Auftraggeber, falls dies angesichts der Art und Weise der in Auftrag gegebenen
Leistung ausführbar ist, ein Recht auf Besserung der Leistungen durch Hot-Show-Events zu. Vor einer Preisminderung oder Wandlung hat im Falle einer
Gewährleistung eine Verbesserung den Vorrang. Ersatzansprüche und Beanstandungen können insofern nur innerhalb der Dauer der laufenden Veranstaltung
zur Geltung gebracht werden. Hot-Show-Events ist von jeglichen Ansprüchen und Haftungen frei, die nicht auf eine Organisation und Beschaffung von
notwendigen versicherungsrelevanten und bautechnischen Leistungen zurückgeführt werden können.
Dies gilt insbesondere für erforderlichen Leistungen, die der Auftraggeber in Eigenregie realisiert. Für den Fall dass der/die gebuchte Künstler aus
unvorhersehbaren Umständen den Job nicht ausführen kann ( höhere Gewalt, Krankheit ) obliegt die Wahl von adäquaten Ersatzkünstlern/innen, welche
für jene Art der Unterhaltung angedacht ist, in dem Ermessen von Hot-Show-Events. Wenn während der Show eines/r Künstlers/in etwas ungewollt beschädigt werden
sollte, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Rolle spielten, haftet weder der Künstler noch Hot-Show-Events.
Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, daß der Auftraggeber, den abgeschlossenen Vertrag bis zu 2 Wochen vor dem Tag der Buchung kostenfrei
stornieren kann. Eine Auftragsstornierung nach der 2. Woche, vor dem Tag der Buchung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Stornogebühr beläuft sich auf
50% der ursprünglich vereinbarten Gage. Die Auftragsstornierung am Tag der Buchung ist hingegen nicht möglich. Daraus resultiert dass die ursprünglich vereinbarte Gage in diesem Fall in vollumfänglicher Höhe fällig wird. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden vorliegt.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Hot-Show-Events und dem Auftraggeber sowie auf den ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertrag und der
daraus resultierenden Vor- oder Nachwirkungen ist alleinig deutsches Recht anzuwenden.